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Welches Recht ist anwendbar?

Der Vertrag unterliegt dem deutschen Recht und insbesondere der Pfandleihverordnung.

Dieses deutsche Gesetz ist gut etabliert und es gibt eine umfangreiche Rechtsprechung, was sowohl den Kunden als auch den Kreditgeber schützt. Das Schweizer Gesetz ist dagegen unklar und unterscheidet sich von Kanton zu Kanton, sodass es den Kunden nicht so gut schützt.